Das Gesetz zur Änderung des Zuständigkeitsstreitwerts der Amtsgerichte, zum Ausbau der Spezialisierung der Justiz in Zivilsachen sowie zur Änderung weiterer prozessualer Regelungen

Das Gesetz zur Änderung des Zuständigkeitsstreitwerts der Amtsgerichte, zum Ausbau der Spezialisierung der Justiz in Zivilsachen sowie zur Änderung weiterer prozessualer Regelungen wird zum 01.01.2026 in Kraft treten und Änderungen im GVG, ZPO und vielen weiteren Gesetzen bringen. ➢ Seit 1993 ist die Streitwertgrenze für die Unterscheidung der Zuständigkeiten zwischen Amts- und Landgerichten unverändert. Dies […]

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