Das Gesetz zur Änderung des Zuständigkeitsstreitwerts der Amtsgerichte, zum Ausbau der Spezialisierung der Justiz in Zivilsachen sowie zur Änderung weiterer prozessualer Regelungen

Datum
Uhrzeit
09:00/11:00
Veranstalter
RENO Südbaden e.V. RENO Rhein-Main e.V. RENO Rhein-Neckar e. V
Veranstaltungsort
online
Beschreibung

Das Gesetz zur Änderung des Zuständigkeitsstreitwerts der Amtsgerichte, zum Ausbau der Spezialisierung der Justiz in Zivilsachen sowie zur Änderung weiterer prozessualer Regelungen wird zum 01.01.2026 in Kraft treten und Änderungen im GVG, ZPO und vielen weiteren Gesetzen bringen.

Seit 1993 ist die Streitwertgrenze für die Unterscheidung der Zuständigkeiten zwischen Amts- und Landgerichten unverändert. Dies gilt auch für die Wertgrenzen für Berufungen, Beschwerden in vermögensrechtlichen Angelegenheiten, der Grenze für die Nichtzulassungsbeschwerde oder aber Kostenbeschwerden.

Streitwertunabhängige Zuständigkeiten der Amts- und Landgerichte werden ebenfalls geändert.

Dies wird sich zum 01.01.2026 ändern!

Dieser Workshop bringt alle Änderungen aus der ZPO, dem GVG und dem EGGVG, dem FamFG und, und, und…… Darüber hinaus gibt es strukturelle Änderungen im RVG und der ZPO zur nachträglichen Änderung von Kostenentscheidungen.

Die Übergangsvorschriften werden klar definiert und auch Fragen zum Vorgehen im Falle einer irrtümlich falschen Rechtsmittelbelehrung diskutiert.

Diese Kenntnisse sind für eine haftungsfreie Mandatsführung unerlässlich!

Referent(in)
Karin Scheungrab
Frau Karin Scheungrab ist Dipl.-Rechtspflegerin (FH). Sie ist seit mehr als 30 Jahren bundesweit als Dozentin für Rechtsanwaltskammern, Anwaltvereine, Seminaranbieter etc. im Bereich Kostenrecht, Vollstreckungsrecht, Insolvenzrecht und Forderungs- und Kanzleimanagement tätig. Frau Scheungrab ist Autorin von Fachbüchern und Fachbeiträgen bei verschiedenen Verlagen. Sie ist Inhaberin der Firma KS-Seminare, Juristische Seminare.
Preis
Teilnahmegebühr: für Mitglieder unseres Vereins oder eines anderen RENO-Vereins 60,00 € (90,00 € für Teilnehmer ohne Mitgliedschaft in einem RENO Verein)
Bedingungen
Teilnahmegebühr: Die vorstehende Teilnahmegebühr ist bis zum Anmeldeschluss auf das Konto der RENO Südbaden e.V. Sparkasse Offenburg/Ortenau Konto-Nr.: 568537, BLZ 664 500 50 IBAN DE94 6645 0050 0000 5685 37 BIC SOLADESOFG zu überweisen. Hierbei ist unbedingt darauf zu achten, dass der Name des Teilnehmers angegeben wird, da ansonsten die Überweisung nicht zugeordnet werden kann. In der Teilnahmegebühr ist das Manuskript enthalten. Anmeldung: Die Anmeldung kann schriftlich oder per E-Mail an die oben angegebene Korrespondenzanschrift erfolgen. Im Übrigen verweisen wir auf unsere Teilnahmebedingungen, die Sie auf unserer Homepage www.reno-suedbaden.de nachlesen können. Sollten sich nicht genug Teilnehmer/innen anmelden, behalten wir uns vor, den Termin abzusagen. Anmelde- und Zahlungsschluss ist der 10. Dezember 2025 Die Angabe einer E-Mail-Adresse ist zwingend erforderlich zur Übersendung des Skriptes sowie der Zugangsdaten zum Seminar. Diese werden Ihnen rechtzeitig vor dem Seminar übermittelt. Die RENO e. V. behält sich vor, im Falle einer zu geringen Teilnehmerzahl einzelne Seminare abzusagen oder im Falle einer Überbelegung einzelnen Teilnehmern und Berücksichtigung der Reihenfolge der Anmeldungseingänge abzusagen. Wir bitten Sie, sich pünktlich zum Seminarbeginn einzuloggen. Da die Seminare mit einer begrenzten Teilnehmerzahl durchgeführt werden und die Seminarplätze fest vergeben sind, muss die Seminargebühr auch dann erhoben werden, wenn ein fest angemeldeter Teilnehmer nicht zum Seminar erscheint. In vielen Kanzleien übernehmen die Arbeitgeber die Seminargebühren. Sprechen Sie Ihre Vorgesetzten auf eine Kostenübernahme an. Wir freuen uns auf Ihr Kommen bzw. Ihre Anmeldung

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